Hinweise zur Vorgezogenen Namensänderung
Sie sind trans*, inter* oder nichtbinär, möchten Ihren Namen und/oder Personenstand ändern, haben aber noch keinen gerichtlichen Beschluss? Die Änderung ist dennoch möglich. Hier erfahren Sie, wie das geht.
Hinweise für Studierende
Hier findet ihr alle Informationen zur Namensänderung als eingeschriebene*r Student*in.
Transidente Studierende haben die Möglichkeit, die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags vorab ohne gerichtlichen Beschluss gemäß dem Transsexuellengesetz (TSG) zu beantragen. Dafür wird der Ergänzungsausweis des dgti benötigt, der in Kombination mit einem Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) vorgelegt werden muss. Reicht dazu bitte den entsprechenden Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen postalisch im Studierendensekretariat ein. Bei Fragen könnt ihr euch gerne an Frau Schneider vom Studierendensekretariat wenden.
Hinweise für Mitarbeitende
Hier findet ihr alle Informationen zur Namensänderung als Mitarbeiter*in.
Transidente Mitarbeitende haben die Möglichkeit, die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags vorab ohne gerichtlichen Beschluss gemäß dem Transsexuellengesetz (TSG) zu beantragen. Dafür wird der Ergänzungsausweis des dgti benötigt, der in Kombination mit einem Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) vorgelegt werden muss. Reichen Sie dazu bitte den entsprechenden Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen postalisch beim Personaldezernat ein. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Hitz vom Personalmanagement wenden.
Hinweise für Gasthörer*innen & Co.
Wenn Sie weder als Student*in eingeschrieben noch an der Universität Bonn angestellt sind, können Sie dennoch ihren Namen vorzeitig ändern lassen. Hierzu wenden Sie sich an das HRZ.
Wenn Sie als transidente Person kleine*r“ Zweithörer*in, Gasthörer*in, besondere*r Gasthörer*in eines Weiterbildungsstudiengangs oder Kooperationsstudiengangs, Teilnehmer*in des
Begabtenförderungsprojekts „FFF“, oder Teil der Gruppe "Freie Mitarbeiter" sind, haben Sie die Möglichkeit, die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags vorab ohne gerichtlichen Beschluss gemäß dem Transsexuellengesetz (TSG) zu beantragen. Dafür wird der Ergänzungsausweis des dgti benötigt, der in Kombination mit einem Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) vorgelegt werden muss. Reichen Sie dazu bitte den entsprechenden Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen postalisch beim Hochschulrechenzentrum ein. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Identity Management wenden.
FAQ
Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes Ausweispapier, das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten (Vorname, Pronomen und Geschlecht) dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt. Bei sämtlichen Innenministerien, Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Er stellt somit eine staatlich anerkannte Übergangslösung dar, die eine Namensänderung vor einem Gerichtsurteil auf grundlage des TSG deutschlandweit vereinheitlicht und erleichtert.
Leider ist die Änderung der Uni-ID nur nach der offiziellen Namensänderung mit gerichtlichem Beschluss möglich. Den Antrag zur Änderung der Uni-ID können Sie daraufhin an das HRZ stellen.
Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Uni-ID in Ihrer E-Mail-Adresse sichtbar ist, können Sie sich jederzeit ein Mail-Alias einrichten. Dies ist über das E-Mail-Portal der Universität Bonn möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sollten mehrere Stellen für Sie zuständig sein, reicht es aus, den Antrag an eine beliebige der
zuständigen Stellen zu schicken. Sie müssen den Antrag nur einmal stellen.
Wenn Ihre Namensänderung bereits durchgeführt wurde, müssen Ihre Daten zunächst noch bei sciebo aktualisiert werden. Melden Sie sich dafür auf dem MYSCIEBO Portal der Uni Bonn an und verlängern Sie Ihren Account. Durch diesen Vorgang werden Ihre persönlichen Daten mit der Datenbank des HRZ abgeglichen und aktualisiert.
Kontakt
Anna Hollstegge
Dechenstraße 3-11
53115 Bonn