Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
An der Universität Bonn werden sexualisierte Diskriminierung und Gewalt nicht toleriert. Eine respekt- und vertrauensvolle sowie diskriminierungsfreie Zusammenarbeit aller Mitglieder, Angehörigen und Gäste ist für die Universität Bonn selbstverständlich. Die Universitätsleitung sieht sich im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs in der Verantwortung, den Schutz vor einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu gewährleisten, Verstöße zu ahnden und entsprechende Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen.
Die Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt wurde am 02.03.2023 veröffentlicht und beschreibt Verhaltensmaßstäbe, Verfahrensabläufe und mögliche Reaktionen im Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt. Sie ersetzt die bisherige „Richtlinie zum Umgang mit sexueller Belästigung an der Universität Bonn“ vom 20.12.2011. Alle Personen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, sollen für die Sicherstellung eines diskriminierungs- und gewaltfreien Miteinanders sensibilisiert werden und sind dazu aufgerufen, sich sowohl im Studium, in der Lehre als auch am Arbeitsplatz dafür einzusetzen.
Vorgehen für Betroffene
Wenn Sie von einem Vorfall von Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt selbst betroffen sind oder entsprechende Vorfälle bei anderen beobachtet haben, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an das zentrale Gleichstellungsbüro der Universität wenden.
Verwaltungsstelle Diskriminierungsschutz (AGG-Beschwerdestelle)
Beschäftigte, Studierende und auch Dritte, die sich diskriminiert fühlen, können sich zur Information, Beratung und Vertretung ihrer Interessen an die Verwaltungsstelle Diskriminierungsschutz wenden.
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte an der Universität Bonn führt Erstberatungen durch und steht während des ganzen Beratungs- bzw. Beschwerdeverfahrens für Rückfragen zur Verfügung. Hier geht es direkt zum Diskriminierungsmelder des zentralen Gleichstellungsbüros.
Fakultätsgleichstellungs- beauftragte
Auch die Gleichstellungsbeauftragten an den jeweiligen Fakultäten stehen für eine Erstberatung zu Verfügung.
Im Notfall
Rufen Sie bei akuten Notfällen die Campus-Security unter +49 228 73-7444. Die Campus-Security ist rund um die Uhr, auch am Wochenende für Sie erreichbar.
Bei akuter Gefahr können Sie sich auch immer an die Polizei unter der 110 wenden.
Kontakt
Anna Hollstegge
Dechenstraße 3-11
53115 Bonn