Förderung von Mitgestaltung und Teilhabe
Was ist das Ziel der Förderung?
Ziel ist es, Wissenschaftlerinnen die Mitgestaltung von und die Teilhabe an universitären Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Der STEP Mitgestaltung ergänzt z.B. mittels Finanzierung von Lehraufträgen oder personeller Unterstützungsmaßnahmen bereits existierende Instrumente wie vorgezogene oder verteilte Forschungssemester, die Anrechnung von Lehrverpflichtungen oder auch die Angebote des Familienbüros zur Kinderbetreuung während dienstlicher Veranstaltungen. Dies soll Forscherinnen helfen, die neben Forschung und Lehre verfügbare Zeit zur Teilhabe an und Mitgestaltung von universitären Entscheidungsprozessen nutzen zu können und so ihre Expertise gewinnbringend in der Weiterentwicklung der Universität einbringen zu können.
Was umfasst die Förderung?
Durch die Universität Bonn werden zentral zusätzliche Mittel zur Finanzierung von Lehraufträgen oder zur personellen Unterstützung der Wissenschaftlerin bereitgestellt. Dadurch soll der Wissenschaftlerin u.a. die Gewährung eines vorgezogenen und/ oder auf mehrere Semester verteilten Forschungssemesters ermöglicht werden. Die Förderung kann z.B. auch bei besonderen Leistungen wie Aufbau eines Forschungsseminars, Doktorand*innenausbildung, Übernahme von Verantwortung bei Berufungen und Gremientätigkeit gewährt werden.
Förderung beantragen
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung ausschließlich das Antragsformular: Förderung von Mitgestaltung und Teilhabe.
Wer kann einen Antrag einreichen?
Antragsberechtigt sind alle Professorinnen und Postdoktorandinnen der Fakultäten sowie zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen der Universität Bonn.
Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?
- Kurzes Anschreiben mit Darstellung des Engagements und Begründung der beantragten Förderung
- Tabellarischer Lebenslauf inkl. Forschungsausrichtung und Publikationsverzeichnis
Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?
- Angestrebtes oder laufendes Engagement in der Gremienarbeit
Wann ist die Antragsfrist?
Anträge können jeweils zum 1.3 oder zum 1.9. eines Jahres gestellt werden. Beabsichtigen Sie, eine Finanzierung von Lehraufträgen zu beantragen, so berücksichtigen Sie hierbei bitte die vorgeschriebenen Vorlaufzeiten zur Vergabe eines Lehrauftrags. Wenden Sie sich bitte hinsichtlich der inhaltlichen Fragen vorab an die Verantwortlichen in Ihrer Lehreinheit.
Kontakt bei Rückfragen
Anna Hollstegge
Leitung der Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität
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