Gastprofessorinnen-Programm
Was ist das Ziel der Förderung?
Mit der Gastprofessorinnen-Förderung fordert die Universität Bonn aktiv dazu auf, exzellente internationale Wissenschaftlerinnen für einen Forschungs- und Lehraufenthalt zu gewinnen und die internationale Profilierung der Universität zu stärken. Bonner Wissenschaftlerinnen werden unterstützt, strategische Partnerschaften auszubilden und zu intensivieren. Die Universität Bonn fördert die Ausbildung weiblicher Netzwerke und den fachwissenschaftlichen Dialog über Ländergrenzen hinweg.
Was umfasst die Förderung?
Die Förderung umfasst die Finanzierung der Gastprofessur (in der Regel W2-/W3-analog) zuzüglich Reisekosten (max. 4.000 Euro). Darüber hinaus werden der Gastprofessorin Sachmittel für Ausstattung (max. 10.000 Euro) zur Verfügung gestellt. Der Gastprofessorin steht die Infrastruktur (Labor- und Arbeitsplätze, Bibliotheken, etc.) der gastgebenden Fakultät für die Forschungs- und Lehrtätigkeit zur Verfügung. Die Förderungsdauer beträgt in der Regel ein Semester. Sollten zwei Professorinnen gemeinsam eine interdisziplinäre Kandidatin nominieren, ist eine Finanzierung für zwei aufeinanderfolgende Semester möglich. Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus §36 Landeshochschulgesetz NRW.
Förderung beantragen
Bitte nehmen Sie vor Antragstellung mit uns Kontakt auf. In einem persönlichen Gespräch können gemeinsam die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Förderung geklärt werden.
Wer kann einen Antrag einreichen?
Die Bewerbung erfolgt durch eine*n Professor*in oder mehrere Professor*innen der Universität Bonn. Der Antrag ist über den*die Dekan*in der jeweiligen Fakultät bzw. den*die geschäftsführende*n Direktor*in der zentralen wissenschaftlichen Einrichtung an das Rektorat zu stellen. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.
Welche Unterlagen werden im Fall der Förderung erforderlich?
- Kurzes Begründungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf inkl. Forschungsausrichtung und Publikationsverzeichnis der nominierten Kandidatin
- Forschungsexposé, aus dem das Forschungsinteresse und die geplanten Studien für die Dauer der Gastprofessur hervorgehen mit Verbindung zu den Forschungsprojekten der Antragstellerin(nen)
- Lehrkonzept der Gastprofessorin (4 SWS) mit Einbindung in die Lehrmodule des Instituts, inhaltlicher Schwerpunkt der Lehre und Abgrenzung zu den bestehenden Lehrveranstaltungen
- Kostenaufstellung
Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?
- Fachliche Exzellenz der zu berufenden Gastprofessorin
- Einbindung in den Forschungs- und Lehrkontext an der Universität Bonn
- Bedeutung für die Forschungsprojekte der einladenden Wissenschaftlerin(nen)
- Bedeutung der Gastprofessur für die Stärkung der Gleichstellung im Fachbereich
Wann ist die Antragsfrist?
Anträge für das Sommersemester können bis zum 30.06. des Vorjahres, für das Wintersemester bis zum 31.01. des gleichen Jahres eingereicht werden.
Anna Hollstegge
Leitung der Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität
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